| RoHS reglementiert die Verwendung von sechs Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten (Electrical and Electronic Equipment, EEE). Für reglementierte Substanzen gilt in homogenen Materialien ein toleriertes Konzentrationsmaximum bezogen auf das Gewicht: |
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- Sechswertiges Chrom (0,1 %)
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- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
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- Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
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In Zukunft werden möglicherweise noch weitere Substanzen Beschränkungen unterliegen. Vorrangige Substanzen für eine mögliche Ergänzung sind Hexabromcyclododecan (HBCDD), Diethylhexylphthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).
Die maximal zulässigen Konzentrationen gelten für jedes homogene Material in dem betreffenden Produkt, d. h. die Grenzwerte beziehen sich nicht auf das Gewicht des Fertigprodukts und auch nicht auf eine Einzelkomponente, sondern auf jedes Material in dem Produkt, das durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben oder Abschneiden nicht in unterschiedliche Materialien zerlegt oder aufgeteilt werden kann.
Verantwortlich für die Compliance ist die Partei, die das EEE in der EU auf den Markt bringt. Dazu gehören Hersteller von EEE, wobei auch den Importeuren, Distributoren und autorisierten Vertretern gewisse Verpflichtungen obliegen. Da die Beschränkungen jedoch auf der Ebene des homogenen Materials ansetzen, müssen Angaben zu Substratkonzentrationen durch die Lieferkette weitergegeben werden, sodass Lieferanten von Material und Komponenten ihren Kunden gegenüber die RoHS-Konformität zertifizieren müssen.
Die CE-Markierung ist eine zulässige Kennzeichnung der RoHS-Konformität. Ein mit der CE-Markierung verkauftes Produkt muss die RoHS-Anforderungen erfüllen (darüber hinaus auch andere mit der CE-Markierung einhergehende Anforderungen).