Lernen Sie 1935/2004/EG kennen
Lebensmittelkontaktmaterialien reichen von Gebrauchsgütern wie Plastiklöffeln und Getränkedosen bis hin zu Maschinen, Förderbändern und Kaffeemaschinen. Die EU-Verordnung 1935/2004 regelt alle Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden.
Einige Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. regenerierte Zellulose und Kunststoffe), unterliegen EU-weit unabhängigen harmonisierten Vorschriften, die die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen dieser Gesetzgebung nachweisen. Für viele andere Materialien, einschließlich Druckfarben und Papier, gibt es jedoch keine solchen Vorschriften. Einzelne Länder können ihre eigenen Richtlinien erlassen, aber es gelten immer die allgemeinen Anforderungen der Rahmenverordnung.